RAL-Gütezeichen, die die Qualität von Waren und Dienstleistungen bestätigen, haben ein hohes Ansehen unter Verbrauchern und Verbraucherschützern. Die Kennzeichnung mit dem RAL-Etikett wird von vielen Menschen als willkommene Orientierungshilfe im oft unüberschaubaren Angebot genutzt. Dass die RAL-Gütezeichen innerhalb der inflationären Etikettierung mit Siegeln, Prädikaten und Labels einen besonderen Stellenwert einnehmen, hat mehrere Ursachen: Zum einen ist es die lange Tradition dieser Verbraucher-Information. Im Gegensatz zu manchen Pseudo-Kennzeichnungen, die oft auch schnell wieder verschwinden, erweisen sich die RAL-Auszeichnungen bereits seit über 80 Jahren als hilfreich und aussagekräftig.
Ein weiterer Aspekt, der sich in diesem langen Zeitraum bewährt hat: Die Anforderungen, die zur Vergabe eines RAL-Gütezeichens erfüllt werden müssen, werden je nach Branche oder Warenbereich im engen Zusammenspiel von Bundes- und Landesministerien, betroffenen Verbänden, Prüfinstituten, Verbrauchervertretern, Herstellern, Anbietern und dem Handel festgelegt. Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung muss die jeweiligen Kriterien genehmigen, was erst nach einem aufwändigen Anerkennungsverfahren möglich ist. Und Hersteller, Händler oder Dienstleister, die das begehrte Prädikat führen dürfen, können sich auf diesen „Lorbeeren“ niemals ausruhen: Unangemeldete Kontrollen gewährleisten die dauerhafte Einhaltung der festgelegten Qualitätsstandards.
Von fragwürdigen Siegeln, deren Vergaberichtlinien im Dunklen bleiben, grenzt sich das RAL-Gütezeichen zudem durch seine totale Transparenz ab. Die jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen für einzelne Warengruppen bzw. Dienstleistungen sind offen und für jedermann einsehbar. Das erleichtert dem Verbraucher die Beurteilung der Qualitätsstandards. Beim Vergleich unterschiedlicher Angebote gibt es auf diese Weise eine vertrauenswürdige Hilfestellung, die vor Fehleinkäufen und bösen Überraschungen schützt.