Klimafreundlich Heizen, auch mit Ölheizung: Was ist aktuell möglich?

Viele Verbraucher sind noch immer verunsichert, was das Gebäudeenergiegesetz (GEG) genau vorschreibt und ob ihre bestehende Heizung noch zulässig ist. Die aktuelle politische Situation – eine neue Regierung ist noch in Koalitionsverhandlungen – sorgt für zusätzliche Fragezeichen. Wir haben zusammengefasst, worauf Sie bei Ihrer Heizungsanlage achten müssen und wie Sie weiterhin mit Öl heizen können – zum Beispiel durch HVO (Hydrotreated Vegetable Oils) und andere biogene Brennstoffe – und dennoch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen und klimafreundlich heizen.

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Regeln für Neubaugebiete

Wer in einem Neubaugebiet baut, braucht seit dem 1. Januar 2024 eine Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Für die kommunale Wärmeplanung (WPG) können sich darüber hinaus regional unterschiedliche Anforderungen ergeben, etwa wenn Ihre Gemeinde auf Fernwärme oder andere Technologien setzt.

Bestehende Heizungen dürfen meist bleiben

Besitzerinnen und Besitzer einer bereits installierten Gas- oder Ölheizung können beruhigt sein: Ältere Heizungen dürfen im Normalfall weiter genutzt und auch repariert werden, solange sie funktionstüchtig sind. Ein sofortiger Austausch ist in der Regel nicht verpflichtend.

Erneuern Sie jedoch Ihre Heizung vollständig oder entscheiden sich freiwillig für ein neues System, gelten seit 2024 die aktuellen GEG-Vorgaben, die höhere Anteile an erneuerbaren Energien oder bestimmte Bio-Anteile bei fossilen Brennstoffen verlangen.

Neue Gas- oder Ölheizung einbauen

Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen möchte, muss ein paar Dinge beachten:

  • Fachberatung: Oft ist eine Beratung durch Energieberater, Heizungsbauer oder Schornsteinfeger vorgeschrieben.
  • Übergangsfristen: Je nach Region und Art des Gebäudes gelten unterschiedliche Zeiträume und Bedingungen.
  • Bio-Anteil: Neu installierte fossile Heizungen müssen stufenweise steigende Bio-Anteile erfüllen. So gilt ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent biogene Bestandteile im Brennstoff.

 

Gerade Ölheizungen können diese Bio-Anteile oftmals über HVO (Hydrotreated Vegetable Oils) oder ähnliche Kraftstoffe erreichen. Das heißt, Sie können eine moderne Ölheizung betreiben, die Stück für Stück mehr erneuerbare Brennstoffe nutzt und so den klimafreundlichen Faktor steigert.

15 Prozent Erneuerbare Energien: Hybridheizungen als Option

Wenn Sie das Ziel haben, einen Teil Ihrer Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien abzudecken, sind Hybridheizungen eine Möglichkeit. Hier wird eine konventionelle Ölheizung mit einem erneuerbaren System wie einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert.

Vorteil: Sie behalten den Komfort und die bewährte Technik Ihrer Ölheizung und nutzen ergänzend nachhaltige Energiequellen.

Effekt: Je nach Auslegung erreichen Sie problemlos die geforderten 15 Prozent erneuerbare Anteile oder auch höhere Werte – ohne Ihre Ölheizung komplett aufzugeben.

Austauschpflicht bei Hauskauf und Eigentümerwechsel?

Standard- und Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht sobald der Eigentümer wechselt.

Das heißt: Nicht jede alte Heizung muss sofort raus! Viele Niedertemperatur- und Brennwertgeräte können auch nach über 30 Jahren weiter betrieben werden, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Folgende Heizungen sind von der Austauschpflicht nicht betroffen:

  • Niedertemperatur- und Brennwertheizungen.
  • Heizungen mit einer Nennleistung unter 4 kW oder über 400 kW.
  • Heizungen, die nur der Warmwasserbereitung dienen.
  • Heizungen, die als Einzelraumheizung fungieren.

Wie Sie Ihre bestehende Ölheizung zukunftssicher machen

Wenn Sie Ihre Ölheizung behalten möchten, können Sie den Weg zur klimafreundlichen Wärme mit diesen Schritten ebnen:

Moderne Brennwerttechnik: Damit holen Sie das Maximum aus jedem Liter Heizöl heraus, was Brennstoff spart und die Emissionen senkt.

Biogene Brennstoffe: Setzen Sie auf HVO oder andere nachhaltige Beimischungen, um den fossilen Anteil zu reduzieren. Viele Systeme sind problemlos für diese Kraftstoffe geeignet oder lassen sich umrüsten.

Solarthermie für Warmwasser: Wird ein Teil der Wärmeerzeugung über Solarenergie abgedeckt, erfüllen Sie leichter die GEG-Vorgaben und senken den Ölverbrauch.

Regelmäßige Wartung: Eine optimal eingestellte Heizungsanlage arbeitet effizienter, verursacht weniger CO₂ und erfüllt die neuen Anforderungen meist müheloser.

Klimafreundliches Heizen auch mit Heizöl – dank HVO und Co.

Trotz strengerer Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss ein Umstieg auf rein erneuerbare Heizungssysteme nicht von heute auf morgen stattfinden. Wer eine bestehende Ölheizung besitzt, kann diese oft weiter nutzen und mit den geforderten Anteilen an erneuerbarer Energie kombinieren – etwa durch die Einbindung von Solarthermie oder eine Hybridlösung (z. B. Wärmepumpe plus Öl).

Heizöl kann dabei weiterhin eine tragende Rolle spielen, besonders wenn Sie HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) oder andere biogene bzw. synthetische Kraftstoffe (eFuels) einsetzen. Diese reduzieren die CO2-Neuemissionen deutlich, ohne dass die komplette Heizungsanlage ersetzt werden muss.
So lassen sich beispielsweise auch die steigenden Bio-Anteil-Pflichten (15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040) erfüllen, ohne das gesamte System komplett neu aufzubauen.

Brennwerttechnik und regelmäßige Wartung helfen zusätzlich, Ressourcen zu schonen und Emissionen zu senken.

Kurzum: Klimafreundlich heizen bedeutet nicht automatisch, auf Heizöl zu verzichten. Mit modernen Technologien, HVO-Beimischungen und ggf. einer Hybridvariante kann Ihre bewährte Ölheizung weiterhin ein wichtiger Baustein für eine nachhaltigere Wärmeversorgung sein – und Sie erfüllen trotzdem die aktuellen sowie zukünftigen GEG-Vorgaben.